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Welt-Autismus-Tag – ATZ Oldenburg

Welt-Autismus-Tag am 2. April 2022

„Wir können verändern, wie über Autismus geredet wird, indem wir mitreden.“

In Zusammenarbeit mit dem Casablanca Kino zeigt das Autismus-Therapiezentrum (ATZ) Oldenburg zum Welt-Autismus-Tag 2022 am Samstag, den 2. April 2022, den Film „Warum ich euch nicht in die Augen schauen kann“ – einen Dokumentarfilm von Jerry Rothwell.

Nach der Vorstellung steht die Leiterin des ATZ Oldenburg, Frau Bettina Heeren, für ein Publikumsgespräch zur Verfügung.

Der Film basiert auf dem gleichnamigen Buch von Naoki Higashida, der darin als 13jähriger autistischer Junge erklärt, wie er die Welt erlebt. Im Film lässt Jerry Rothwell 5 autistische junge Menschen, aus Indien, Großbritannien, den USA und Sierra Leone, schildern, wie ihr Leben mit Autismus aussieht.

Trailer zum Film:

Warum ich euch nicht in die Augen schauen kann Trailer DF – FILMSTARTS.de

Informationen zur Vorstellung und Ticket-Reservierung:

Filme | Casablanca Kino (casablanca-kino.de)

 

 

Welt-Autismus-Tag am 2. April 2022

Der internationale Welt-Autismus-Tag findet jährlich am 2. April statt und wurde, von den Vereinten Nationen eingeführt, 2008 erstmals begangen. Der Welt-Autismus-Tag hat zum Ziel das Bewusstsein zu Autismus zu schärfen und über Autismus aufzuklären.

Das diesjährige Motto lautet „A happy journey through life – Zufriedenheit über die Lebensspanne“.

Daraus leiten sich Forderungen nach dem Abbau von Barrieren, nach frühzeitiger Diagnostik und autismusspezifischer Förderung, nach Zugang zu Schul- und Ausbildung und passenden Lernformaten, nach sinnstiftender Arbeit und Freizeitgestaltung, nach Selbstbestimmung und gesellschaftlicher Teilhabe in allen Lebensbereichen ab.

 

Presseartikel

Welt-Autismus-Tag in Oldenburg: Casablanca zeigt Dokumentarfilm über leben mit Autismus (nwzonline.de)

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18 werden mit Behinderung

Neuer Rechtsratgeber erklärt, was sich bei Volljährigkeit ändert

Düsseldorf, 14. März 2022 // Pressemeldung. Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) hat sein Merkblatt „18 werden mit Behinderung“ aktualisiert. Der Ratgeber gibt einen Überblick darüber, welche Rechte und Pflichten behinderte Menschen mit Erreichen der Volljährigkeit haben. Neben Themen wie der rechtlichen Betreuung und dem Wahlrecht wird das Recht der Eingliederungshilfe ausführlich und mit Fallbeispielen behandelt. Ein besonderes Augenmerk richtet das Merkblatt ferner auf die Regelungen zur sogenannten Assistenz im Krankenhaus, die zum 1. November 2022 in Kraft treten werden. Auch werden bereits jetzt die Rechtsänderungen in den Blick genommen, die zum 1. Januar 2023 aufgrund der Reform des Betreuungsrechts wirksam werden.

Den Ratgeber finden Sie in unserem Webshop, die Pressemitteilung können Sie auf unserer Homepage nachlesen. Über die Verbreitung und Weiterleitung der Meldung an Interessierte freuen wir uns.

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Masernschutzgesetz ab 01.03.2020

Sehr geehrte Sorgeberechtigte,

am 1. März 2020 ist das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) vom 10.02.2020 (BGBl. I S. 148) in Kraft getreten. Dieses ändert unter anderem das Infektionsschutzgesetz (IfSG) mit dem Ziel einer Ausrottung der Masern. Dies soll durch eine flächendeckende Impfpflicht sowohl der Kinder als auch der an Gemeinschaftseinrichtungen tätigen Personen erreicht werden.

Alle Kinder und Jugendlichen, welche ab dem 2. März 2020 erstmals in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden sollen, müssen vor Beginn der Betreuung den Masernimpfschutz, Immunität oder die medizinische Kontraindiktion nachweisen.

Der erforderliche Nachweis kann wie folgt erbracht werden:

  • einen ausreichenden Impfschutz (Person wurde geimpft) – Nachweis: Impfpass, Impfdokumentation
  • die Immunität gegen Masern (Person hatte in der Vergangenheit die Masern) – Nachweis: ärztliche Bescheinigung über die Immunität
  • eine Kontraindikation (Person kann aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden) – Nachweis: ärztliche Bescheinigung
  • Bestätigung einer anderen staatlichen Stelle, dass ein vorstehender Nachweis bereits vorgelegen hat.

Personen, die bereits am 01. März 2020 in einer Betriebsstätte der Autismus-Therapie Weser-Ems gGmbH angebunden sind, müssen den entsprechenden Nachweis bis 31. Juli 2021 erbringen, hier gilt eine sogenannte Übergangsfrist.

Bitte legen Sie die Unterlagen im Original oder in beglaubigter Kopie den zuständigen Therapeuten vor. Nicht beglaubigte Fotokopien sowie Faxkopien oder Scans genügen nicht.

Ihr Kind darf auch dann unsere Einrichtungen besuchen, wenn Sie den Impfnachweis noch nicht vorgelegt haben!

 

Martina Steinhaus

Geschäftsführerin

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Autismus-Therapie in der AWE … wie geht denn das?

So unterschiedlich das Störungsbild sein kann, so flexibel muss auch das therapeutische Vorgehen sein. Da es bisher noch kein einzelnes Therapieverfahren für sich alleine einen ausreichenden Ansatz für alle Bereiche dieser sehr komplexen Störung geliefert hat, ist es in unserer therapeutischen Arbeit wichtig, die hohe fachliche Kompetenz mit der Wirksamkeit eines multimodalen Ansatzes zu verknüpfen. Deswegen handelt es sich bei der von uns durchgeführten speziellen Autismus-Therapie um einen integrativen Ansatz, bei dem je nach Symptomatik, Lebensalter, Entwicklungsstand und Empfänglichkeit für das jeweilige Vorgehen verschiedene Verfahren, Methoden und Techniken zum Einsatz kommen.Die eingesetzten Methoden müssen sich bei der Behandlung und Förderung autistischer Störungen als erfolgreich erwiesen haben. Dazu werden neuere Entwicklungen aufgegriffen und das Therapiekonzept beständig dem jeweiligen Wissensstand angepasst.

Zentral in der speziellen Autismus-Therapie sind Ansätze, die speziell für Menschen mit Autismus entwickelt wurden (TEACCH, PECS, Verhaltenstherapie), autismusspezifische Formen der Wahrnehmungsförderung und der „sozialen Einfühlung“, verhaltenstherapeutische, musiktherapeutische, heilpädagogische und familientherapeutische Methoden.

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