Hinweisgeberschutz

HINWEISGEBERSCHUTZ:
Autismus-Therapie Weser-Ems gGmbH führt Meldestelle ein

Das Hinweisgeberschutzgesetz soll Hinweisgeber*innen und sogenannten „Whistleblowern“ Möglichkeiten geben, Missstände zu melden. Beschäftigte in Unternehmen und Behörden nehmen Missstände oftmals als erste wahr und können durch ihre Hinweise dafür sorgen, dass Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden. 

Hinweisgeber*innen übernehmen damit Verantwortung für die Gesellschaft und verdienen daher Schutz vor Benachteiligungen, die ihnen wegen ihrer Meldung drohen und sie davon abschrecken können.

Das seit 2. Juli 2023 vollständig geltende Hinweisgeberschutz (HinSchG) soll mögliche Hinweisgeber*innen aus betrieblichen Zusammenhängen ermutigen, rechtliche Missstände angstfrei und im geschützten Rahmen zu melden. Dazu fordert das Gesetz die Schaffung einer vertraulichen Meldestelle. Deren Ziel ist eine zeitnahe und maßnahmenorientierte Bearbeitung eingehender Meldungen.

Die Pflicht zur Schaffung einer solchen Meldestelle betrifft auch soziale Organisationen. Deshalb hat die Autismus-Therapie Weser-Ems gGmbH nun eine solche Meldestelle eingerichtet. Unter dem Dach des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Hamburg, mit der „Paritätisches Kompetenzzentrum Nord GmbH“ als zuständiger Dienstleisterin, wurde ein rechtskonformes und technisch abgesichertes System aufgestellt, das den Datenschutz aller Beteiligten wahrt.

Das Meldesystem ist hier online erreichbar.

Alle hauptamtlich Beschäftigten, alle Menschen im Ehrenamt und alle Geschäftspartner*innen der Autismus-Therapie Weser-Ems gGmbH bekommen über diese Plattform die Möglichkeit, Meldungen zu einem Verstoß in unserem Geschäftsgebaren abzugeben – wenn gewünscht, auch anonym. Dieses Hinweisgebersystem steht ab sofort dauerhaft zur Verfügung.

Etwaige Hinweise, die über dieses Portal eingehen, werden von der Kanzlei Sieling entgegengenommen, auf Plausibilität geprüft und streng vertraulich an die Geschäftsführung kommuniziert. Auf diese Weise können wir Anonymität gewährleisten. Über dieselbe Schnittstelle erfolgt, falls gewünscht und erforderlich, auch ein Rückkontakt mit Hinweisgeber*innen. Rechtsanwältin Carola Sieling ist als Ombudsperson bestellt.

Weitere Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz gibt es hier online.